EU Data Act

Informationen gemäß Artikel 3 EU Data Act.

Seit dem 12. September 2025 gilt der EU Data Act (Verordnung (EU) 2023/2854). Dieser schafft neue Regelungen zur Nutzung von Daten, die durch vernetzte Produkte und verbundene Dienste generiert werden sowie zum Anbieterwechsel. Im folgenden geben wir Ihnen einen kurzen Überblick.

Ihre neuen Rechte auf einen Blick: 

  • Zugang zu Daten: Sie haben das Recht, die von Ihrem vernetzten Produkt und verbundenen Dienst erzeugten oder erfassten Daten in einem nutzbaren Format zu erhalten.
  • Datenweitergabe: Sie können verlangen, dass diese Daten an einen Drittanbieter Ihrer Wahl übermittelt werden.
  • Anbieterwechsel: Sie können Ihre Daten, Anwendungen und digitalen Vermögenswerte künftig einfacher und sicher zu einem anderen Anbieter übertragen lassen - der bisherige Anbieter muss dies unterstützen.
  • Transparenz: Sie erhalten klare Informationen darüber, welche Daten erzeugt und wie sie genutzt werden und zu welchem Zweck.

Welche Daten sind betroffen?

Bei der Nutzung eines vernetzten Multifunktionsgeräts (MFP) – z. B. beim Drucken, Scannen, Faxen oder Kopieren – entstehen automatisch digitale Daten. Dazu gehören Informationen wie Nutzungsverhalten, Druckvolumen, Gerätestatus, Tonerstand, Fehlermeldungen oder Wartungsbedarf.Wenn das Gerät mit verbundenen Diensten wie Cloud-Druck, Fernwartung oder Flottenmanagement verknüpft ist, werden zusätzlich Daten zwischen dem MFP und diesen Diensten ausgetauscht – zum Beispiel zur Optimierung von Abläufen oder zur automatischen Nachbestellung von Verbrauchsmaterialien.

Diese nutzungsbezogenen und technischen Daten fallen unter den EU Data Act. 

Vorvertragliche Informationen gemäß Artikel 3 EU Data Act

Für unsere vernetzten Produkte und verbundenen Dienste haben wir übersichtliche Informationsblätter für Sie bereitgestellt. Diese enthalten unter anderem Angaben dazu, welche Daten generiert werden, wie Sie darauf zugreifen können, wie Sie die Weitergabe beauftragen können oder in welchem Umfang wir Daten für Serviceleistungen verwenden.

Datennutzung

Damit wir Ihnen auch künftig unsere Serviceleistungen wie gewohnt anbieten können -etwa Fernwartung, Diagnose, Updates oder andere datenbasierte Dienste- benötigen wir Ihre Zustimmung zur Nutzung der generierten Daten. Ohne Ihre Einwilligung dürfen wir bestimmte Leistungen aus rechtlichen Gründen nicht oder nur eingeschränkt erbringen. 

Datenzugang und Datenweitergabe

Ihr Recht auf Datenzugang nach dem EU Data Act bedeutet, dass Sie als Kunde die Möglichkeit haben, Ihre Daten auf transparente und sichere Weise einzusehen und zu kontrollieren. Auf Ihren Wunsch hin können diese Daten auch an Dritte – etwa Dienstleister oder andere Anbieter – weitergegeben werden, um Ihnen zusätzliche Services zu ermöglichen. Sie entscheiden dabei, wer Ihre Daten erhält und zu welchem Zweck.

Anbieterwechsel

  • Sie können jederzeit den Wechsel zu einem anderen Cloud-/Datenverarbeitungsanbieter verlangen.
  • Der Wechselprozess wird innerhalb von zwei Monaten nach Mitteilung des Wechselwunsches eingeleitet.
  • Nach Ablauf dieser Frist ist der bisherige Anbieter verpflichtet, die Übertragung unverzüglich und spätestens innerhalb von 30 Tagen vorzunehmen, es sei denn es wurde eine längere Frist vereinbart; eine Verlängerung ist bei nachgewiesener technischer Unmöglichkeit zulässig.
  • Übertragen werden auf Anforderung alle erforderlichen Daten, Anwendungen und digitalen Vermögenswerte.
  • Sie sind zu technischer Mitwirkung verpflichtet (z.B. Bereitstellung von Zielsystem-Informationen) und tragen etwaige zulässige Entgelte für den Wechsel.
  • Endet der zwischen Ihnen und uns zugrundeliegende Vertrag durch Ihren Wechselwunsch vorzeitig, sind wir berechtigt, Gebühren für die vorzeitige Beendigung zu berechnen.

 Beschwerderecht

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Ihre Rechte nach dem EU Data Act nicht gewahrt wurden, steht Ihnen die Möglichkeit einer Beschwerde bei der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde offen. In Deutschland sind dies unter anderem:

  •  Bundesnetzagentur (für Fragen zur Datenweitergabe und Anbieterwechsel)
  • Landesdatenschutzbehörden (für datenschutzbezogene Anliegen)

Für Rückfragen oder Unterstützung stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

 

Folgende weiterführende Downloads stehen Ihnen zur Verfügung: